- Kassenarzt
- Kạs|sen|arzt 〈m. 1u〉 Arzt für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
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Kạs|sen|arzt, der:Arzt, der das Recht u. die Verpflichtung hat, Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse zu behandeln.* * *
Kassen|arzt,Arzt, der Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung meist ambulant auf Krankenversichertenkarte zu behandeln berechtigt und grundsätzlich auch verpflichtet ist. Die Zulassung als Kassenarzt, für die eine Weiterbildung entweder als Allgemeinarzt oder als Facharzt Voraussetzung ist (bei frei praktizierenden Zahnärzten eine zweijährige Vorbereitungszeit), erfolgt durch paritätische Zulassungsinstanzen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassenverbände. Mit der Kassenzulassung wird der Arzt Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung, die mit den Krankenkassenverbänden die erforderlichen Verträge über die vertragsärztliche Versorgung abschließt. (Arzt)* * *
Kạs|sen|arzt, der: Arzt, der das Recht u. die Verpflichtung hat, Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse gegen Vorlage eines Krankenscheins zu behandeln.
Universal-Lexikon. 2012.